Warnhinweis für Wegwerfplastik ab Juli 2021
Die Bundesregierung beschließt Pflicht zur Kennzeichnung von Artikeln aus Einwegkunststoff ab Juli 2021.
Viele Einwegplastik-Produkte werden ab Juli 2021 in der EU verboten sein. Einige weitere, die derzeit nicht verboten werden können, sollen künftig ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt. Das Bundeskabinett hat dazu die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung beschlossen. Sie will Bürgerinnen und Bürger mit klar erkennbaren Labels für den bewussten Umgang mit Plastik sensibilisieren.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir wollen achtloses Wegwerfen von Verpackungen und Artikeln aus Plastik verhindern. Denn gerade Wegwerfprodukte landen viel zu oft in der Natur oder in der Kanalisation.
Die neuen Warnhinweise sollen ab 3. Juli 2021 deutlich erkennbar ins Layout der Verpackungen von kunststoffhaltigen Produkten fest integriert sein. Hersteller kunststoffhaltiger Artikel dürfen ab Juli keine ungekennzeichneten Produkte mehr in Verkehr bringen. Die Kennzeichnung besteht aus einem Piktogramm und einem Text zur Kennzeichnung der jeweiligen Produktkategorie.
Weitere Informationen: https://www.bmu.de/pressemitteilung/warnhinweis-fuer-wegwerfplastik-ab-juli-2021/